Nachlassplanung in der Schweiz: Frühzeitig handeln, Streit vermeiden
Wer nicht plant, überlässt die Aufteilung dem Gesetz. Was Paare, Familien und Unternehmer wissen sollten.
Müller Paparis
Bereich Familie, Erbe & Vermögen
8. Januar 2026
8. Januar 2026
6 Min.
Schweiz
Dieser Inhalt ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
- Ohne Testament oder Erbvertrag gilt das gesetzliche Erbrecht.
- Patchworkfamilien und unverheiratete Paare sind gesetzlich nicht gleich geschützt.
- Unternehmensnachfolge erfordert frühzeitige Planung.
- Pflichtteilsansprüche schränken die Testierfreiheit ein.
Viele Menschen schieben Nachlassplanung auf. Dabei schafft eine klare Regelung Sicherheit für alle Beteiligten. besonders bei komplexen Familienverhältnissen oder bei Unternehmern.
Das Schweizer Erbrecht kennt Pflichtteilsansprüche, die den Spielraum beim Testieren einschränken. Innerhalb dieses Rahmens kann durch Testament, Erbvertrag oder Schenkung gezielt geplant werden.
Wer unverheiratet zusammenlebt, wer Kinder aus früheren Beziehungen hat oder wer ein Unternehmen besitzt, sollte die gesetzliche Regelung nicht einfach hinnehmen.
- 01Bestehende Dokumente (Testament, Vorsorgeauftrag) prüfen
- 02Pflichtteilsansprüche berechnen lassen
- 03Unternehmensnachfolge frühzeitig besprechen
- 04Ehevertrag und Erbvertrag aufeinander abstimmen
Eine allgemeine Einordnung reicht für Ihre Situation nicht aus?
Schildern Sie uns die wichtigsten Eckpunkte. Wir zeigen den passenden nächsten Schritt.
