MÜLLER PAPARIS
PraxisbeitragFamilie, Erbe & Vermögen

Nachlassplanung in der Schweiz: Frühzeitig handeln, Streit vermeiden

Wer nicht plant, überlässt die Aufteilung dem Gesetz. Was Paare, Familien und Unternehmer wissen sollten.

Autor

Müller Paparis

Bereich Familie, Erbe & Vermögen

Veröffentlicht

8. Januar 2026

Geprüft

8. Januar 2026

Lesezeit

6 Min.

Rechtsbezug

Schweiz

Dieser Inhalt ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Kernaussagen
  • Ohne Testament oder Erbvertrag gilt das gesetzliche Erbrecht.
  • Patchworkfamilien und unverheiratete Paare sind gesetzlich nicht gleich geschützt.
  • Unternehmensnachfolge erfordert frühzeitige Planung.
  • Pflichtteilsansprüche schränken die Testierfreiheit ein.

Viele Menschen schieben Nachlassplanung auf. Dabei schafft eine klare Regelung Sicherheit für alle Beteiligten. besonders bei komplexen Familienverhältnissen oder bei Unternehmern.

Das Schweizer Erbrecht kennt Pflichtteilsansprüche, die den Spielraum beim Testieren einschränken. Innerhalb dieses Rahmens kann durch Testament, Erbvertrag oder Schenkung gezielt geplant werden.

Wer unverheiratet zusammenlebt, wer Kinder aus früheren Beziehungen hat oder wer ein Unternehmen besitzt, sollte die gesetzliche Regelung nicht einfach hinnehmen.

Nächste Schritte
  • 01Bestehende Dokumente (Testament, Vorsorgeauftrag) prüfen
  • 02Pflichtteilsansprüche berechnen lassen
  • 03Unternehmensnachfolge frühzeitig besprechen
  • 04Ehevertrag und Erbvertrag aufeinander abstimmen

Eine allgemeine Einordnung reicht für Ihre Situation nicht aus?

Schildern Sie uns die wichtigsten Eckpunkte. Wir zeigen den passenden nächsten Schritt.

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