MÜLLER PAPARIS
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Neues Schweizer Datenschutzgesetz: Was Unternehmen jetzt prüfen sollten

Das revidierte DSG ist in Kraft. Für viele Unternehmen besteht weiterhin Handlungsbedarf bei Datenschutzerklärungen, Verzeichnissen und Auftragsbearbeitung.

Autor

Müller Paparis

Bereich Datenschutz

Veröffentlicht

5. Mai 2026

Geprüft

5. Mai 2026

Lesezeit

8 Min.

Rechtsbezug

Schweiz

Dieser Inhalt ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Kernaussagen
  • Das revidierte DSG gilt seit September 2023.
  • Viele Unternehmen haben die Anpassungen noch nicht vollständig umgesetzt.
  • Datenschutzerklärungen, Verzeichnisse und Auftragsbearbeitungsverträge sind zentrale Prüfpunkte.
  • Datenverletzungen müssen unter Umständen dem EDÖB gemeldet werden.

Das revidierte Datenschutzgesetz (DSG) ist seit dem 1. September 2023 in Kraft. Trotzdem besteht für viele Unternehmen weiterhin Nachholbedarf.

Die zentralen Anforderungen: eine klare und vollständige Datenschutzerklärung, ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten (ab bestimmter Grösse), rechtzeitige Meldung von Datenverletzungen und schriftliche Vereinbarungen mit Auftragsbearbeitern.

Besonders bei der Einbindung externer Dienstleister. Software, Cloud, Marketing, HR. zeigt sich häufig Nachbesserungsbedarf. Standardverträge decken nicht alle Anforderungen ab.

Nächste Schritte
  • 01Datenschutzerklärung auf Aktualität und Vollständigkeit prüfen
  • 02Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten anlegen oder aktualisieren
  • 03Auftragsbearbeitungsverträge mit Dienstleistern prüfen
  • 04Meldeprozess für Datenverletzungen festlegen

Eine allgemeine Einordnung reicht für Ihre Situation nicht aus?

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