MÜLLER PAPARIS
Rechts-UpdateArbeit & Führung

Was Arbeitgeber bei AI-Nutzung durch Mitarbeitende regeln sollten

Klare Regeln zu Werkzeugen, vertraulichen Daten und Ergebnisprüfung schaffen Sicherheit im Arbeitsalltag.

Autor

Müller Paparis

Bereiche AI & Compliance und Arbeitsrecht

Veröffentlicht

18. Juni 2026

Geprüft

18. Juni 2026

Lesezeit

6 Min.

Rechtsbezug

Schweiz

Dieser Inhalt ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Kernaussagen
  • Mitarbeitende nutzen AI-Werkzeuge oft, bevor Regeln bestehen.
  • Eine fehlende Richtlinie ist keine Absicherung. sie verschiebt das Risiko.
  • Vertrauliche Daten dürfen nicht in ungeprüfte externe Systeme eingegeben werden.
  • Ergebnisse aus generativer AI müssen vor Verwendung geprüft werden.
  • Schulung und klare Verantwortlichkeiten sind Teil jeder wirksamen Regelung.

Generative AI ist im Arbeitsalltag angekommen. Mitarbeitende nutzen Werkzeuge zur Texterstellung, Recherche, Zusammenfassung und Kommunikation. oft ohne formelle Freigabe und ohne klare Regeln.

Aus arbeitsrechtlicher Sicht entsteht dadurch ein Regelungsvakuum. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für den Umgang mit vertraulichen Informationen, Personendaten und Ergebnissen, die nach aussen kommuniziert werden.

Eine AI-Nutzungsrichtlinie schafft Klarheit über zulässige Werkzeuge, Grenzen der Dateneingabe und die Pflicht zur Prüfung AI-generierter Inhalte. Sie schützt das Unternehmen und gibt Mitarbeitenden handhabbare Orientierung.

Die Richtlinie sollte mit bestehenden Regelungen zu Datenschutz, IT-Nutzung und Geheimhaltung abgestimmt sein. Eine eigenständige Vereinbarung ist selten nötig. in der Regel genügt eine Ergänzung oder Anpassung bestehender Dokumente.

Nächste Schritte
  • 01Bestandsaufnahme: Welche AI-Werkzeuge setzen Mitarbeitende ein?
  • 02AI-Nutzungsrichtlinie erarbeiten oder bestehende Reglemente anpassen
  • 03Zulässige und nicht zulässige Werkzeuge definieren
  • 04Datenschutzanforderungen für externe AI-Dienste prüfen
  • 05Schulung für Führung und Mitarbeitende planen

Eine allgemeine Einordnung reicht für Ihre Situation nicht aus?

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