Werk und Beteiligte erfassen
Wir klären Schöpfung, Auftrag, Arbeitsverhältnis, vorhandene Verträge und Nutzung.
Mehr erfahrenWir beraten Urheber, Unternehmen, Agenturen, Produzenten und Nutzer bei Entstehung, Übertragung, Lizenzierung und Durchsetzung von Rechten an Werken und Inhalten.
Urheberschaft, Arbeits- oder Auftragsverhältnis und Nutzungsrechte sollen klar geregelt sein.
Wir prüfen Urheberschaft, bestehende Verträge und tatsächliche Rechtekette.
Wir gestalten Verträge für Erstellung, Erwerb und Nutzung von Werken.
Wir regeln Medien, Gebiet, Dauer, Exklusivität, Bearbeitung und Vergütung.
Wir beraten zu digitalen Inhalten, Social Media, Software und Plattformnutzung.
Wir handeln bei Verletzung, Abmahnung, Löschung, Unterlassung und Vergütung.
Ein bezahlter Auftrag bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Rechte übertragen wurden. Wir schaffen klare Zuordnung und vermeiden, dass Produkte, Kampagnen oder Transaktionen an ungeklärten Inhalten hängen. ---
Wir klären Schöpfung, Auftrag, Arbeitsverhältnis, vorhandene Verträge und Nutzung.
Mehr erfahrenWir ordnen Urheberschaft, Übertragung, Lizenz und mögliche Drittansprüche.
Mehr erfahrenWir erstellen Verträge, klären Einwilligungen und handeln bei Verletzungen.
Mehr erfahrenKreativproduktionen benötigen komplexe Rechteketten und branchenspezifische Verträge.
Software und digitale Produkte verbinden Vertrags- und Urheberrecht.
Ein Bild kann zugleich urheberrechtliche und persönliche Rechte betreffen.
Urheberrechtlicher Schutz setzt grundsätzlich keine Registrierung voraus, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Nicht ohne Prüfung. Öffentliche Zugänglichkeit bedeutet nicht freie Nutzbarkeit.
Insbesondere Werk, Nutzungsarten, Gebiet, Dauer, Exklusivität, Bearbeitung, Vergütung und Vertragsende.
Wir klären Rechtekette, Nutzung und wirtschaftliche Verwertung und schaffen verlässliche Dokumente.
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